DIE VEREINBARUNG.

 

Die Europäische Union hat mit dem Vereinigten Königreich ein Rücktrittsabkommen ausgehandelt, das eine Übergangszeit ermöglicht, in der die Rechte der Bürger gemäß dem gemeinschaftlichen Besitzstand gewahrt bleiben, ein Abkommen, das bereits von den europäischen und britischen Institutionen genehmigt wurde.

Daher gelten die europäischen Vorschriften für Führerscheine bis zum Ende der für den 31. Dezember 2020 geplanten Übergangszeit weiterhin für vom Vereinigten Königreich ausgestellte Führerscheine.

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DIE EXPEDITION.

 

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union sind britische Führerscheine ab dem 31. Dezember 2020 nicht mehr für das Fahren in Spanien gültig. Wenn Sie in unserem Land ansässig sind und weiterhin auf unseren Straßen fahren möchten, Sie müssen Ihre Erlaubnis für eine spanische erneuert oder eine neue beantragt haben.

Ab dem 1. Januar 2021 gelten die allgemeinen Bestimmungen für Lizenzen aus Drittländern (Nicht-EU-Ländern), und die von den britischen Behörden ausgestellten Lizenzen ermöglichen es Ihnen, ab der Einreise des Inhabers in Spanien oder in Spanien sechs Monate lang in Spanien zu fahren ab dem Datum des Erwerbs des legalen Wohnsitzes.

INTERNATIONALE ERLAUBNIS.

 

Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, aber länger als drei Monate im Land bleiben, benötigen Sie eine internationale Genehmigung, wenn Sie dorthin fahren möchten. Der internationale Führerschein wird in praktisch jedem Land der Welt akzeptiert und ermöglicht Ihnen das normale Fahren.

Die internationale Genehmigung ist ein Jahr gültig. Es handelt sich um eine vorübergehende Genehmigung. Wenn Sie also Ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen möchten, müssen Sie dort herausfinden, wie Sie Ihre Genehmigung gemäß den Regeln Ihres neuen Landes umtauschen oder registrieren können.

Wenn Sie aus einem anderen Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen kommen und eine internationale Genehmigung benötigen, bevor Sie Ihre Genehmigung in Spanien beantragen, müssen Sie Ihre Genehmigung bei der Generaldirektion Verkehr registrieren.

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