DIE VEREINBARUNG.
Die Europäische Union hat mit dem Vereinigten Königreich ein Rücktrittsabkommen ausgehandelt, das eine Übergangszeit ermöglicht, in der die Rechte der Bürger gemäß dem gemeinschaftlichen Besitzstand gewahrt bleiben, ein Abkommen, das bereits von den europäischen und britischen Institutionen genehmigt wurde.
Daher gelten die europäischen Vorschriften für Führerscheine bis zum Ende der für den 31. Dezember 2020 geplanten Übergangszeit weiterhin für vom Vereinigten Königreich ausgestellte Führerscheine.