ENERGIEEFFIZIENZVERBESSERUNGEN.
Am 19. Oktober 2022 wurde das Königliche Gesetzesdekret 18/2022 im Staatsanzeiger veröffentlicht, das Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes der Energieverbraucher und zur Reduzierung des Gasverbrauchs genehmigt, wodurch die Möglichkeit der Durchführung von Arbeiten besteht zur Verbesserung der Energieeffizienz von Häusern bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wird und dass diese Investitionen die Steuerbelastung unserer Gewinn- und Verlustrechnung verringern können.
Die möglichen Abzüge konkretisieren sich in drei Arten von Arbeiten, die alle darauf abzielen, die Auswirkungen und den Energieverbrauch in gewöhnlichen Wohnorten zu reduzieren. Im Folgenden nennen wir zwei, von denen Sie profitieren könnten, da die dritte Option zur Art der Arbeiten von Wohngebäuden oder Eigentümergemeinschaften gehört.