ENERGIEEFFIZIENZVERBESSERUNGEN.

 

Am 19. Oktober 2022 wurde das Königliche Gesetzesdekret 18/2022 im Staatsanzeiger veröffentlicht, das Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes der Energieverbraucher und zur Reduzierung des Gasverbrauchs genehmigt, wodurch die Möglichkeit der Durchführung von Arbeiten besteht zur Verbesserung der Energieeffizienz von Häusern bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wird und dass diese Investitionen die Steuerbelastung unserer Gewinn- und Verlustrechnung verringern können.

Die möglichen Abzüge konkretisieren sich in drei Arten von Arbeiten, die alle darauf abzielen, die Auswirkungen und den Energieverbrauch in gewöhnlichen Wohnorten zu reduzieren. Im Folgenden nennen wir zwei, von denen Sie profitieren könnten, da die dritte Option zur Art der Arbeiten von Wohngebäuden oder Eigentümergemeinschaften gehört.

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ABZÜGE NACH ART DER ARBEITEN.

 

 

/ Arbeiten zur Reduzierung des Heiz- und Kühlbedarfs.

Bestimmt für gewöhnliche oder gemietete Wohnungen (vor dem 31. Dezember 2024), die nicht an einer wirtschaftlichen Tätigkeit beteiligt sind, wo Arbeiten durchgeführt werden, die mindestens 7 % des Heiz- und Kühlbedarfs reduzieren.

Die Arbeiten müssen vor dem 1. Januar 2024 abgeschlossen sein und werden durch das von einem kompetenten Techniker ausgestellte Energieeffizienzzertifikat akkreditiert. Der Abzug kann bis zu 20 % der geförderten Ausgaben betragen, bei einer Höchstgrenze von 5.000 €.

 

/ Arbeiten zur Verbesserung des Verbrauchs von nicht erneuerbarer Primärenergie (Gas, Öl und Kohle).

Der Abzug gilt auch für gewöhnliche oder gemietete Wohnungen (vor dem 31. Dezember 2024), die keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, wenn Arbeiten durchgeführt werden, die den Energieverbrauch um mindestens 30 % senken.

Wie im vorherigen Fall müssen die Arbeiten vor dem 1. Januar 2024 abgeschlossen sein und sind auch für die Anerkennung der Verbesserung des Energieverbrauchs des Energieeffizienzzertifikats erforderlich. In diesem Fall kann der Abzug 40 % der entstandenen Kosten erreichen, mit einer Höchstgrenze von 7.000 €.

MÖGLICHE LÖSUNGEN.

 

Einige der Lösungen, die in den Werken Ihres Hauses implementiert werden können, um den Energiebedarf zu senken, können sein:

/ Verbesserung der Wärmedämmung (Fassaden, Decken oder Böden)
/ Einbau oder Austausch von Fenstern mit Climalit-Fenstern.
/ Austausch von Klimaanlagen durch andere effizientere und verbrauchsärmere Geräte.
/ Installation von Sonnenkollektoren.
/ Installation von Thermostaten, die eine Anpassung des Heizverbrauchs ermöglichen.

 

Diese Art von Maßnahmen, zusammen mit anderen, die Investitionen in diesem Bereich begünstigen, wie z. oder bis zu 95 % Ermäßigung bei der Steuer auf Bauten, Anlagen und Arbeiten, verdeutlichen die Absicht des Gesetzgebers, die Reduzierung des Energieverbrauchs und seine Anpassung an eine nachhaltigere Umwelt zu fördern und zu fördern.

Es sei daran erinnert, dass wir bei Abahana über hochqualifizierte Fachleute verfügen, um Ihren speziellen Fall zu analysieren, Ihre Interessen zu vertreten und Ihren Steuerpflichten auf die effizienteste Weise nachzukommen.
 

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Geschäftsführer für Energieeffizienzverbesserungen in Ihrer Immobilie oder von unserer Steuerabteilung für den Abzug dieser Arbeiten.

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