Aufenthaltsantrag für internationale Telearbeiter.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 stellt Spanien wichtige Vorteile für die Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte aus einem Drittland (Bürger eines EU- oder Nicht-EU-Landes) vor, die ihre Tätigkeit auf eigene Rechnung oder im Namen anderer ausüben , durch die ausschließliche Nutzung von Computer-, Telematik- und Telekommunikationsmedien und -systemen: der sogenannte digitale Nomade.
Diese Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis unterliegt dem Gesetz 14/2013 vom 27. September, das festlegt, dass zwei spezifische Fälle auftreten können:
1. Im Falle einer Arbeitstätigkeit für eine andere Person darf der Inhaber der Erlaubnis zur internationalen Telearbeit nur für Unternehmen mit Sitz außerhalb des Inlandsgebiets tätig werden.
2. Im Falle der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ist es dem Inhaber der Genehmigung für internationale Telearbeit gestattet, für ein in Spanien ansässiges Unternehmen zu arbeiten, sofern der Anteil dieser Arbeit 20 % der gesamten beruflichen Tätigkeit nicht übersteigt Aktivität.
Wie lange gilt das Nomadenvisum?
Das internationale Telearbeitsvisum ist ein Jahr gültig und kann um drei Jahre verlängert werden, es sei denn, die Arbeitsdauer ist kürzer; in diesem Fall ist das Visum für denselben Zeitraum gültig.