Was ist zu wissen?
In Spanien gibt es verschiedene territoriale Gliederungen der öffentlichen Verwaltung: staatliche, regionale, provinzielle und kommunale. Was die Befugnisse im Zusammenhang mit der Regulierung von Wohnraum und seiner Verwaltung oder Nutzung betrifft, so handelt es sich um einen Aspekt, dessen Verantwortung von den Autonomen Gemeinschaften, in unserem Fall der Autonomen Gemeinschaft Valencia, abgeleitet wird.
Die jeweils geltenden regionalen Regelungen sind in den folgenden Ordnungsbestimmungen zusammengefasst:
- Tourismus-, Freizeit- und Gastgewerberecht (Gesetz 15/2018),
- Tourismusdisziplin (Dekret 15/2020),
- Regulierung von Touristenunterkünften (Dekret 10/2021),
- Verordnung des Tourismusregisters (Dekret 1/2022).
Unter Touristenunterkünften werden in den Vorschriften vollständige Immobilien verstanden, die regelmäßig zu touristischen, Urlaubs- oder Freizeitzwecken über das Internet oder andere neue Technologiesysteme vermietet werden.