Was ist zu wissen?

 

In Spanien gibt es verschiedene territoriale Gliederungen der öffentlichen Verwaltung: staatliche, regionale, provinzielle und kommunale. Was die Befugnisse im Zusammenhang mit der Regulierung von Wohnraum und seiner Verwaltung oder Nutzung betrifft, so handelt es sich um einen Aspekt, dessen Verantwortung von den Autonomen Gemeinschaften, in unserem Fall der Autonomen Gemeinschaft Valencia, abgeleitet wird.

Die jeweils geltenden regionalen Regelungen sind in den folgenden Ordnungsbestimmungen zusammengefasst:
- Tourismus-, Freizeit- und Gastgewerberecht (Gesetz 15/2018),
- Tourismusdisziplin (Dekret 15/2020),
- Regulierung von Touristenunterkünften (Dekret 10/2021),
- Verordnung des Tourismusregisters (Dekret 1/2022).

Unter Touristenunterkünften werden in den Vorschriften vollständige Immobilien verstanden, die regelmäßig zu touristischen, Urlaubs- oder Freizeitzwecken über das Internet oder andere neue Technologiesysteme vermietet werden.

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Warum brauchen Sie es?

 

Abhängig von der Art der Immobilie (Wohnung, Apartment, Chalet, Stadthaus, Bungalow usw.) und dem Grundstück, auf dem sie steht, müssen bestimmte Unterlagen eingeholt werden, um die Immobilie im Tourismusregister eintragen zu können wird umgangssprachlich als Erwerb einer Touristenlizenz (VT-XXX) bezeichnet.
Diese Touristenlizenz ist rechtlich unerlässlich, um zu touristischen Zwecken vermieten zu können, und die Verwaltung wird Hausbesitzer bestrafen, die ohne diese Lizenz vermieten oder auf dafür vorgesehenen Portalen wie Airbnb oder Booking veröffentlichen.

In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Art der Villa, beispielsweise auf einem Stadtgrundstück, das in der Regel über einen Swimmingpool zur privaten Nutzung verfügt, da dies das vorherrschende Objekt ist, das wir bei Abahana verwalten Villen.

Was brauchen Sie?

 

- Eigentumstitel (Urkunde oder notarielle Urkunde über den Eigentumserwerb: Verkauf, Erbfolge, Schenkung, Beendigung der Eigentumswohnung usw.) zur Identifizierung des Eigentümers des Feriendomizils.

- Gültige Berufserlaubnis oder verantwortliche Berufserklärung.
Dieses vom Stadtrat (Erstbezugsgenehmigung) oder von einem kompetenten Architekten oder Techniker (Verantwortungserklärung für Zweit- oder Folgebezug) ausgestellte Dokument bescheinigt, dass die betreffende Wohnung den städtebaulichen Vorschriften der Gemeinde entspricht, in der sie sich befindet bewohnbar sein und es gibt kein Verfahren zur Wiederherstellung der städtebaulichen Rechtmäßigkeit (städtebaulicher Verstoß). Es muss betont werden, dass dieses Dokument im Falle einer Übermittlung nach zehn Jahren erneuert werden muss (Dekret 12/2021 vom 22. Januar 2021). Consell, der die Erklärung der Verantwortlichen für die Erst- und Folgebelegung von Häusern in der valencianischen Gemeinschaft regelt.

- Stadtverträglichkeitszertifikat.
Aufgrund dieses Dokuments genehmigt die Gemeindeverwaltung die touristische Vermietung der Immobilie, nachdem sie überprüft hat, dass die touristische Nutzung mit dem Gebiet oder Grundstück, in dem sich die Immobilie befindet, gemäß dem Allgemeinen Stadtplanungsplan vereinbar ist. Jeder Stadtrat ist befugt, die Bestimmung oder Nutzung des in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Landes zu qualifizieren oder zu bestimmen. An dieser Stelle ist es notwendig, den jüngsten Fall des Stadtrats von Altea hervorzuheben, der im Jahr 2024 die Ausstellung von städtischen Kompatibilitätszertifikaten für touristische Mietwohnungen vorerst aussetzen wird.

- Haftpflichtversicherung.
Die Mindesthöhe des versicherten Kapitals richtet sich nach den maximal zulässigen Betten in Touristenunterkünften und beträgt 150.000 € für Unterkünfte mit bis zu 25 Betten.

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Warum Abahana wählen?

 

Aus dem oben Gesagten können wir schließen, wie wichtig es ist, die Erlangung einer Touristenlizenz durchzuführen oder korrekt zu verwalten, ohne dabei den Kapitalwert einer Immobilie außer Acht zu lassen, der über eine Touristenlizenz verfügt. Bei Abahana stehen wir Ihnen zur Seite Unsere Dienstleistungen stehen für alle erforderlichen Verfahren zur Erlangung einer Touristenlizenz für Immobilien in der valencianischen Gemeinschaft zur Verfügung.